Faustkampf

Ein Streik ist das letzte Mittel im Arbeitskampf, weshalb hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Streiks bestehen. Es wird zwischen Warnstreiks, unzulässigen Streiks, Streiks während des Schlichtungsverfahrens unterschieden. Der Streik hat auch rechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer.

Grundsatz

Ein Streik ist im Arbeitskampf eine von der Gewerkschaft organisierte, gemeinschaftliche Verweigerung der geschuldeten Arbeitsleistung durch mehrere Arbeitnehmer zum Zweck der Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen. (Art. 28 BV)

Arten

Es wird dabei zwischen Generalstreiks (gesamte Wirtschaft), Vollstreiks (einzelne Betriebe) und Teilstreiks unterschieden.

Voraussetzungen

Der Streik gilt im Arbeitskampf als letztes Mittel, weshalb jedem Streik ein Einigungsversuch und Schlichtungsverfahren vorausgehen müssen.

Grundsatz

Für den Entscheid, einen Streik durchzuführen braucht es eine Urabstimmung und einen Streikbeschluss. Die Durchführung erfolgt durch ein Streikkomitee.

Voraussetzungen

Der Streik muss verhältnismässig sein und darf keine Straftaten beinhalten.

Warnstreiks sind unzulässig.

Wilder Streik

Wilde Streiks, d.h. nicht von der Gewerkschaft organisierte Streiks zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen, sind illegal.

Politischer Streik

Politische Streiks sind unzulässig.

Streik ohne Regelungskompetenz des Arbeitgebers

Unzulässig sind Streiks, deren Ziel einer Regelungskompetenz des Arbeitgebers entzogen ist (d.h. der Arbeitgeber kann die Forderung gar nicht erfüllen). Beispielsweise der Sympathiestreik, d.h. die Unterstützung von betriebsfremden Arbeitnehmern, ist unzulässig, da der eigene Sozialpartner keinen Einfluss auf diese hat.

Solidaritätsstreik

Solidaritätsstreiks, d.h. die Unterstützung anderer Arbeitnehmer des gleichen Arbeitgebers ist unzulässig, da nur zur Durchsetzung der eigenen Arbeitsbedingungen gestreikt werden darf.

Grundsatz

Streiks, die gegen bestehende GAV oder gegen die gesetzliche Friedenspflicht während des Schlichtungsverfahren verstossen, sind unzulässig.

Voraussetzungen

Arbeitskämpfe, die ohne Versuch einer Einigung und Durchführung vorgesehener Schlichtungsverfahren begonnen werden, sind unzulässig.

Massnahmen Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann als Gegenmittel zum Streik den Arbeitnehmer von der Arbeit und Lohn ausschliessen. Es wird dabei unterschieden zwischen Angriffs- und Abwehraussperrung.

Pflichten aus Arbeitsvertrag

Die Hauptpflichten ruhen (Arbeit und Lohn). Es besteht kein Anspruch auf Ferien.

Kündigung

Der Arbeitskampf stellt keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch immer zulässig.

Hätte der Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit des Streiks erkennen müssen, dann ist eineausserordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Peter ist unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen in der Fabrik und stachelt die anderen Angestellten dazu auf, ab Montag die Arbeit niederzulegen und zu streiken. Solche wilden Streiks sind in der Schweiz jedoch verboten.

Ein Streik ist im Arbeitskampf eine von der Gewerkschaft organisierte, gemeinschaftliche Verweigerung der geschuldeten Arbeitsleistung durch mehrere Arbeitnehmer zum Zweck der Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen. Wilde, politische oder Solidaritätsstreiks sind zudem verboten. 

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