Wegfahrt aus Parkhaus
| Überschreiten der zulässigen Parkzeit | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Erneutes Parkieren | CHF |
| innerhalb des gleichen Strassenzuges in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
| auf dem gleichen Parkplatz in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
| innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
| innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
| auf dem gleichen Parkplatz mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
| auf dem gleichen Parkplatz mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben | 40 |
| Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen | CHF |
| der Parkscheibe am Fahrzeug | 40 |
| des Parkzettels am Fahrzeug | 40 |
| der «Parkkarte für behinderte Personen» am Fahrzeug | 40 |
| Parkscheibe | CHF |
| Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe | 40 |
| Ändern der eingestellten Ankunftszeit, ohne wegzufahren | 40 |
| Nichtingangsetzen der Parkuhr | 40 |
| Verbotenes Nachzahlen | 40 |
| Zahlen nach abgelaufener Parkzeit | 40 |
| Halten an unübersichtlichen Stellen | CHF |
| namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen | 80 |
| in Engpässen | 80 |
| neben einem Hindernis in der Fahrbahn | 80 |
| Halten | CHF |
| Halten auf einer Einspurstrecke | 80 |
| Halten neben einer Sicherheitslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt | 80 |
| Halten neben einer ununterbrochenen Längslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt | 80 |
| Halten neben einer Doppellinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt | 80 |
| Halten auf einer Strassenverzweigung | 80 |
| Halten vor einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn | 80 |
| Halten nach einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn | 80 |
| Halten auf einem Fussgängerstreifen | 80 |
| Halten seitlich angrenzend an einen Fussgängerstreifen | 80 |
| Halten auf einem Bahnübergang | 80 |
| Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
| Halten zum Güterumschlag näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
| Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
| Halten zum Güterumschlag näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe | 80 |
| Halten bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe auf dem angrenzenden Trottoir | 80 |
| Halten zum Güterumschlag vor Feuerwehrlokalen oder Löschgerätemagazinen | 80 |
| Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen | 80 |
| Behinderndes Halten zum Güterumschlag neben Fahrzeugen, die längs des Strassenrandes parkiert sind | 80 |
| Halten auf einem Radstreifen, wenn der Fahrradverkehr dadurch behindert wird | 80 |
| Halten auf dem Strassenbahngeleise | 80 |
| Halten näher als 1,5 m neben der nächsten Strassenbahnschiene | 80 |
| Halten auf dem Pannenstreifen einer Autobahn, ausgenommen Nothalt | 80 |
| Halten auf dem Pannenstreifen einer Autostrasse, ausgenommen Nothalt | 80 |
| Halten auf dem Trottoir, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt | 80 |
| Halten auf Längsstreifen für Fussgänger mit Behinderung des Fussgängerverkehrs | 80 |
| Halten innerhalb des signalisierten Halteverbots | 80 |
| Halten auf einem Busstreifen | 80 |
| Halten auf einem «Ausstellplatz» | 80 |
| Halten auf einem «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» | 80 |
| Halten auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen | 80 |
| Halten auf der Fahrbahn näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist | 80 |
| Halten auf dem Trottoir vor einem Fussgängerstreifen neben einer Halteverbotslinie | 80 |
| Halten auf dem Trottoir näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist | 80 |
| Halten auf einer Sperrfläche | 80 |
| Behinderndes Halten auf einer Zickzacklinie zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen | 80 |
| Halten auf einer Zickzacklinie zum Güterumschlag | 80 |
| Halten auf einer Halteverbotslinie | 80 |
| Parkieren | CHF |
| Parkieren auf einer Halteverbotslinie bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren neben einer Sicherheitslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren neben einer ununterbrochenen Längslinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren neben einer Doppellinie, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einer Strassenverzweigung bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren vor einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren nach einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einem Fussgängerstreifen bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren seitlich angrenzend an einen Fussgängerstreifen bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren näher als 10 m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren näher als 10 m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe auf dem angrenzenden Trottoir bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einem Radstreifen bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf der Fahrbahn neben einem Radstreifen bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf dem Strassenbahngeleise bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren näher als 1,5 m neben der nächsten Strassenbahnschiene bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf dem Pannenstreifen einer Autobahn bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf dem Pannenstreifen einer Autostrasse bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf Längsstreifen für Fussgänger mit Behinderung des Fussgängerverkehrs bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren innerhalb des signalisierten Halteverbots bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einem Busstreifen bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einem «Ausstellplatz» bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einem «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf der Fahrbahn näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf dem Trottoir vor einem Fussgängerstreifen neben einer Halteverbotslinie bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf dem Trottoir näher als 5 m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einer Sperrfläche bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einer Zickzacklinie bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren eines nichtberechtigten Fahrzeugs auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einer Einspurstrecke bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einer Halteverbotslinie bis 60 Minuten | 120 |
| Parkieren auf einer Hauptstrasse ausserorts | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren auf einer Hauptstrasse innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bliebe | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren näher als 50 m bei einem Bahnübergang ausserorts | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren näher als 20 m bei einem Bahnübergang innerorts | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren auf einer Brücke | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Gebäude | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Grundstück | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, wenn für die Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren innerhalb des signalisierten Parkverbots | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren in einer Begegnungszone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren ausserhalb von Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche grössenmässig nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche aufgrund der Signalisation nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren auf einer Parkverbotslinie | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Parkieren auf einem Parkverbotsfeld | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |
| Behinderndes Parkieren | CHF |
| Behinderndes Parkieren auf einem Radweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug bis 60 Minuten | 120 |
| Behinderndes Parkieren auf einem Fussweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug bis 60 Minuten | 120 |
| Behinderndes Halten | CHF |
| Behinderndes Halten auf einem Radweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug | 80 |
| Behinderndes Halten auf einem Fussweg mit darauf nicht zugelassenem Fahrzeug | 80 |
| Parkieren in einer Fussgängerzone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen | CHF |
| bis 2 Stunden | 40 |
| um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden | 60 |
| um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden | 100 |