Geplante Massenentlassung bei der SBB – wer schützt die Arbeitnehmer?

Der Gesetzgeber schreibt den Unternehmen ein Verfahren vor, welches diese zwingend einzuhalten haben, sobald eine bestimmte Anzahl Kündigungen innert einer kurzen Zeitdauer beabsichtigt ist. Ziel soll sein, Lösungen zu finden, um sämtliche oder zumindest ein Teil der Arbeitsplätze zu erhalten. Die Grenze findet der im Gesetz vorgesehene sozialpolitische Arbeitnehmerschutz darin, dass sich der einzelne Angestellte kaum gegen die beabsichtigte Beendigung seines Anstellungsverhältnisses zur Wehr setzen kann. Durchschreitet die Firma das für Massenentlassungen vorgesehene Verfahren, sind die trotzdem ausgesprochenen Kündigungen rechtmässig und die Angestellten stehen auf der Strasse. Selbst wenn der Betrieb die eigentlich zwingenden Verfahrensvorschriften verletzt, sind die Kündigungen wirksam, was für den Betroffenen frustrierend und unverständlich ist. Wenn auch diesfalls die Kündigungen missbräuchlich und entschädigungspflichtig sind, erscheint es fraglich, inwiefern die mögliche Geltendmachung einer Entschädigung durch einen Entlassenen in der Höhe von gerade mal zwei Monatslöhnen tatsächlich geeignet ist, die Unternehmen anzuhalten, die Verfahrensvorschriften einzuhalten. Die Autorin zumindest bezweifelt dies.

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Kreditkartenmissbrauch: 1. Anklage wegen weltweitem Phishing

Als Phishing (Wortmischung aus „Password“, „Harvesting“ und „Fishing“) wird das täuschende Verhalten von Betrügern bezeichnet, die an den vertraulichen Daten von ahnungslosen Benutzern interessiert sind. Die Täter erhalten diese vertraulichen Daten durch den betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, d.h. die Opfer werden dahingehend getäuscht, als dass sie aufrund eines Irrtums ihre Kontoinformationen und Zugangsdaten preisgeben.

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Gewerbsmässige Gläubigervertretung – was ist erlaubt?

Die gewerbsmässige Gläubigervertretung von Dritten vor den Betreibungs- und Konkursämtern sowie den damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren ist in der Schweiz nach geltendem Recht eingeschränkt, denn die Kantone können die entsprechenden Voraussetzungen festlegen. Diese kantonale Kompetenz fällt per 01. Januar 2018 dahin. Danach gilt, dass sämtliche handlungsfähigen Personen als Parteivertreter im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sein können.

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Betrug am Arbeitsplatz – Wenn die Firma die Ferien bezahlt

Korrektes Verhalten am Arbeitsplatz zahlt sich immer aus. Wer andernfalls beim Betrug am Arbeitsplatz erwischt wird, dem droht nicht nur der Arbeitsplatzverlust, sondern möglicherweise noch eine strafrechtliche Verurteilung. Dass dabei zusätzlich auch noch der entstandene Schaden zu ersetzen ist, versteht sich von selbst. Und ein Strafregistereintrag erleichtert die Stellensuche nicht wirklich.

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Bewilligungspflicht für Online-Jobangebote

Online-Jobangebote stellen eine Arbeitsvermittlung im Sinne des AVG dar, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengeführt werden. Dies gilt, wenn dies durch ein Computersystem erfolgt oder nur die Einträge des jeweiligen Gegenübers eingesehen werden können. Diese Leistungen müssen zudem aber auch entgeltlich und regelmässig erbracht werden (Art. 2 AVV), damit eine Bewilligungspflicht für Online-Jobangebote bejaht wird. Wird keine Bewilligung eingeholt, so droht eine hohe Busse.

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Social Media: Was gilt als öffentliche Radarwarnung?

Eine öffentliche Radarwarnung auf Facebook und überhaupt mittels Social Media ist strafbar. «Öffentlich» wird je nach Kanton anders definiert, so im Kanton Zürich beispielsweise ab 30 Personen im Zielpublikum. Im Ergebnis besteht Rechtsunsicherheit und wer nicht gebüsst werden möchte, muss vollständig auf eigene Radarwarnungen verzichten. Immerhin sind bei Ersttäterinnen und Ersttätern sind die strafrechtlichen Folgen überschaubar: Es drohen meistens Busse und Verfahrenskosten von einigen hundert Franken, zudem gibt es bei einer solchen Bestrafung keinen Strafregistereintrag.

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Untervermietung der Wohnung über Internetplattformen

Bevor die Wohnung im Internet angeboten wird, muss sichergestellt sein, dass der Mietvertrag dies ohne weiteres zulässt. In der Regel muss vorgängig die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei regelmässiger Untervermietung sollte mit den zuständigen Behörden die Zulässigkeit geklärt werden.

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