Mitarbeiterbeteiligung

Eine Mitarbeiterbeteiligung bedeutet die Beteiligung von Mitarbeitenden am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Personen mit Mitarbeiterbeteiligung tragen jedoch nicht nur den Erfolg einer Gesellschaft, sondern auch das Risiko eines Kapitalverlustes.

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Bezugsrecht

Wenn eine Gesellschaft eine Kapitalerhöhung vornimmt, so besteht grundsätzlich ein Bezugsrecht der Aktionäre im Umfang ihrer bisherigen Beteiligung. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die „Beteiligungsquote“ der Aktionäre auf eine ihnen schadende Weise verändert. Wenn „wichtige Gründe“ bestehen, kann das Bezugsrecht jedoch entzogen werden, falls keiner auf unsachliche Weise begünstigt oder benachteiligt wird.

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Kapitalherabsetzung

Die Kapitalherabsetzung bedeutet eine Ver­min­de­rung des No­mi­nal­be­tra­ges des Grund­ka­pi­tals, welches in den Statuten einer Gesellschaft festgelegt ist oder eine Reduktion der Aktien-Anzahl einer Gesellschaft. Dieses Vorgehen kann dabei nützlich sein, einen Bilanzverlust zu beseitigen. Auch wenn zu viel Eigenkapital vorhanden ist, kann eine Herabsetzung vorgenommen werden, um überschüssiges Kapital an die Aktionäre zu verteilen. Ausserdem kann die Kapitalherabsetzung dem Ausscheiden von Aktionären, der Vernichtung eigener Aktien der Gesellschaft oder einer Spaltung dienen.

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Ordentliche Kapitalerhöhung

Eine Kapitalgesellschaft nimmt eine ordentliche Kapitalerhöhung in den meisten Fällen vor, um flüssige Mittel zu beschaffen. Dabei steht die ordentliche Kapitalerhöhung als Alternative zur Darlehensbeschaffung. Da Darlehensbeschaffung nicht immer einfach ist, kann eine Kapitalerhöhung auch bloss der Verbesserung der Eigenkapitalstruktur dienen, um gerade die Kreditwürdigkeit zu verbessern. Schliesslich werden Kapitalerhöhungen auch vorgenommen um Sachwerte in eine Kapitalgesellschaft einzubringen (Sacheinlage).

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Genehmigte Kapitalerhöhung

Eine Kapitalgesellschaft nimmt eine genehmigte Kapitalerhöhung in den meisten Fällen vor, um von neuen Investoren flüssige Mittel zu beschaffen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erhält hier das oberste Leitungsorgan (Verwaltungsrat/Geschäftsführung) eine Ermächtigung während einer Dauer von 2 Jahren neue Gesellschafter zu finden und das Kapital zu erhöhen. Dies ermöglicht eine flexible Suche nach Investoren.

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