Vinkulierung

Eine Vinkulierung von Aktien bedeutet, die Beschränkung ihrer Übertragbarkeit auf einen anderen Aktionär. Für Inhaberaktien kann keine Vinkulierung vorgesehen sein. Bei Namenaktien müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Übertragungsbeschränkung zulässig ist.

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Namenaktien

Namenaktien werden im Aktienbuch einer Gesellschaft eingetragen. Dies führt dazu, dass das Unternehmen wichtige Informationen wie die Namen seiner Aktionäre, deren Geburtsdatum, die Anschrift sowie die Anzahl der von ihnen erworbenen Aktien kennt. Dadurch hat die Gesellschaft eine genaue Übersicht über die Besitzverhältnisse und kann stets Kontakt mit seinen Aktionären aufnehmen.

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Steuerruling

Mit einem Steuerruling wird ein bindender behördlicher Vorentscheid eingeholt, bei welchem die Steuerbehörden die Steuerfolgen eines bestimmten Rechtsgeschäfts bestätigen. Mit einem Steuerruling kann jedoch kein Gesetz umgangen oder Steuerverträge geschlossen werden. Steuerrulings sind kostengünstig und sollten durch einen Rechtsanwalt erstellt werden.

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Lohnverzug des Arbeitgebers – muss ich weiterarbeiten?

Wenn ein Arbeitgeber den Lohn eines Angestellten nicht rechtzeitig bezahlt, so befindet er sich im Lohnverzug. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um seinen Lohn zu erhalten. Ebenso steht ihm unter gewissen Voraussetzungen die fristlose Kündigung offen.

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Inhaberaktien

Inhaberaktien haben den Vorteil, dass sie leicht übertragbar sind und dem Aktionär Anonymität ermöglichen. Sie sind jedoch auch mit Nachteilen behaftet. Man sollte sich gründlich über die Unterschiede zwischen Namen- und Inhaberaktien informieren, bevor man sich für die eine oder andere Variante entscheidet.

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