Kleine Mängel – kleiner Unterhalt

Immer wieder stellt sich bei Mietverhältnissen die Frage, ob eine anstehende Reparatur- oder Erneuerungsarbeit Sache des Mieters oder Vermieters ist. Handelt es sich bei solchen Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten um den sog. kleinen Unterhalt, so ist dieser vom Mieter zu tragen.

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Referenzzinssatz – Auswirkungen auf den Mietzins

Der Anstieg des Referenzinssatzes berechtigt den Vermieter zur Erhöhung des Mietzinses. Sinkt der Referenzzinssatz hingegen, so hat der Mieter ein Recht auf Senkung des Mietzinses, ausser die allgemeinen Kosten und Teuerung sind gestiegen, oder der Mietzins läge unter den ortsüblichen Mietzinsen. Der Vermieter muss den Mietzins nur auf das Begehren des Mieters hin senken, nie jedoch automatisch.

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