Heiratsstrafe

Wenn beide Partner in einer Ehe berufstätig sind, so kann sich dies in vielen Fällen steuerlich nachteilig auswirken. Es scheint aus der Perspektive des Steuerzahlers erst einmal verlockender zu sein, sich nicht zu verheiraten, um der „Heiratsstrafe“ zu entgehen. Allerdings treffen die Nachteile nicht alle Ehepaare. Besonders solche mit niedrigem Einkommen sind häufig sogar besser gestellt als Konkubinatspaare. Des Weiteren bestehen Möglichkeiten, die Steuerprogression und somit die Heiratsstrafe zu verringern.

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Steuerprogression – Die Nachteile eines hohen Einkommens

Das Schweizerische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Steuerprogression. Das bedeutet: Es kann sehr teuer werden, ein hohes Einkommen zu erzielen. Allerdings gibt es Möglichkeiten im Rahmen von Steueroptimierungen und durch andere Vorgehensweisen, sein steuerbares Einkommen zu reduzieren und somit die Steuerprogression teilweise zu durchbrechen.

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Schweizer Geschäftsfahrzeug in der EU

Die private Nutzung eines Schweizer Geschäftsfahrzeugs in der EU ist verboten, wenn es ein Geschäftsfahrzeug ist. Handelt es sich um Angestellte in höheren Positionen, so gilt das Verbot absolut. Aus diesem Grund müssen berufliche Fahrten ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

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Privatanteil Geschäftsfahrzeug

Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Geschäftswagen sowohl für private wie auch für geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt (gemischte Nutzung), so wird ihm dafür ein Privatanteil angerechnet. Dieser Privatanteil kann mittels zwei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden: Der effektiven Methode oder der pauschalen Methode. Der Privatanteil muss als Einkommen versteuert werden.

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