Liegenschaftsunterhalt – Steuerabzüge?

Wer eine Liegenschaft im Privatbesitz hat, kann gewisse Kosten für den Liegenschaftsunterhalt von den Steuern abziehen. Ob Massnahmen für den Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig sind oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Unterhaltskosten handelt. In der Regel kann jedes Jahr neu entschieden werden, ob man einen Pauschalabzug oder einen Abzug der effektiven Kosten bevorzugt.

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Unternutzung von Liegenschaften

Wenn jemand eine Liegenschaft bewohnt, die ihm selber gehört und von der er lediglich Teile bewohnt, so kann unter Umständen ein Steuerabzug wegen Unternutzung erfolgen. Es muss ein oder mehrere Zimmer geben, die er tatsächlich und dauerhaft nicht gebraucht. Ausserdem müssen einige andere Voraussetzungen erfüllt sein.

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Eigenmietwert

Wer in einer Wohnung oder in einem Haus wohnt, das ihm selber gehört, der muss den so genannten „Eigenmietwert“ versteuern. Die Höhe des Eigenmietwerts beträgt 60-70% des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt als Miete bezahlen müsste. Gleichzeitig können dafür Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Liegenschaftssteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

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