Sommerferien am Strand

Für viele Arbeitnehmer ist der Urlaub ein zentraler Bestandteil des Arbeitslebens, so dass sich oft die Frage stellt, wer hat in welchem Umfang Anspruch auf Urlaub, kann dieser entschädigt werden und was geschieht bei einem Unfall während des Urlaubs? Für Jugendliche stellt die Ferienzeit hingegen eine Möglichkeit dar, etwas Geld dazu zu verdienen mit einem FerienjobIst dieser versichert, muss er versteuert werden und gibt es Schutzalter zu beachten?

Der Arbeitnehmer hat in jedem Dienstjahr Anspruch auf Ferien von mindestens vier Wochen. Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr profitieren von mindestens fünf Wochen Ferien (Art. 329a Abs. 1 OR). Der Anspruch auf Urlaub kann unter Umständen verkürzt werden. Es wird dabei zwischen Verschulden des Arbeitnehmers, Schwangerschaft und abweichenden Regelungen unterschieden. Die genaue Regelung finden Sie im Artikel zu den Ferien und sollte im Einzelfall mit Ihrem Anwalt diskutiert werden.

Der Urlaub wird voll entschädigt, weshalb der Arbeitgeber entscheiden kann, wer wann und wie lange in die Ferien darf, da dies mit dem Betrieb vereinbar sein muss. Der Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers darf nur ausnahmsweise in Geld abgegolten werden, so z.B. nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Unter gewissen Bedingungen darf im Stundenlohn der Ferienlohn zusammen mit dem übrigen Lohn laufend ausbezahlt werden. Es müssen jedoch strenge Formvorschriften eingehalten werden, ansonsten trägt der Arbeitgeberbetrieb das Doppelzahlungsrisiko. Es lohnt sich also, die Arbeitsverträge vorab durch einen Anwalt juristisch prüfen zu lassen. 

Ferien sollen der Erholung dienen und doch geschieht es immer wieder und es passiert ein Unfall in den Ferien. Wer verunfallt, kann die Ferien nicht geniessen und sich auch nicht erholen. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf Ferien, denn diese dienen der Erholung. Wer verunfallt, der kann sich unter Umständen nicht mehr erholen und darf die Ferien nachholen. Wer den Unfall aber selbstverschuldet, der hat keinen entsprechenden Anspruch. Geschieht der Unfall vor den Ferien, so können die Ferien verschobenwerden. Wird jemand krank in den Ferien, so darf er die Ferien ebenfalls nachholen.

Für den Ferienjob gelten verschiedene Regeln bezüglich Tätigkeit und Arbeitszeitda diese nach dem Alter des Jugendlichen unterscheidet. Es muss unabhängig davon, ob ein kurzer oder ein längerer Einsatz vorliegt, auf jeden Fall eine Versicherung bezahlt werden. Alle Angestellten müssen nämlich, egal wie alt sie sind, durch ihren Arbeitgeberobligatorisch unfallversichert werden (Art. 1a Abs. 1 UVG). Wer weniger als 8 Stunden beim Arbeitgeber tätig ist, für den sind lediglich Berufsunfälle von der Versicherunggedeckt (Art. 8 Abs. 1 UVV). Wenn das Arbeitspensum höher ist, so sind alle Unfälle versichert. Wird jemand für weniger als 3 Monate angestellt, so besteht kein Anspruch auf Gehalt bei Krankheit (Art. 324a Abs. 1 OR). Auch bezüglich Einkommenssteuer und AHV-Beitragspflicht gibt es konkrete Regelungen für Sackgeldjobber. Einen Mindestlohn gibt es nicht. Für Haushaltsangestellte gelten andere, davon abweichende Vorschriften.

Wenn ein Minderjähriger ein Erwerbseinkommen hat, so muss es dies in einer eigenen Steuererklärung deklarieren. Daher werden Minderjährige bereits ab dem 16. Lebensjahr zur Ausfüllung einer Steuererklärung angehalten (Art. 9 Abs. 2 DBG). Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei Sackgeldjobs keine Pflicht zur Zahlung von AHV Beiträgen mehr. Bedingung ist, dass der Lohn den Betrag von 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt.

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